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C) PASSAGIER- UND GEPÄCKDIENSTE
1. Passagierdienste
Für die planmäßigen Linieninlandsflüge von
Sabiha Gökçen Flughafen müssen Sie eine Stunde vor Ihrem Abflug
am Flughafen sein.
Bei Auslandsflügen müßten Sie jedoch darauf
achten, mindestens 2 Stunden vor Ihrem Abflug am Flughafen
zu sein.
Wenn auch alle Fluggesellschaften, die Linienflüge
zu unserem Flughafen veranstalten, unterschiedliche Anwendungen
haben, ist es schon eine allgemeine Regel, daß der Eincheckvorgang
bei Inlandsflügen schon 20 Minuten und bei Auslandsflügen
35 Minuten vor dem Abflug abgeschlossen wird.
Das von der IATA (International Airtraffic Transport
Association) zugelassene Gepäckgewicht für Economy-Class
ist 20 Kg.
Achten Sie darauf, daß auch das Gepäck, welches
Sie an Bord mitnehmen, von den Angestellten fürs Einchecken etikettiert wird.
2. Dienste für Fluggäste
mit Sonderbegleitung
a) Die allein
reisenden Kinder werden von Mitarbeitern des Passagierdienstes
des Sabiha Gökçen Flughafens begleitet. Die Flugreise von
Kindern im Alter von 7. bis zur Vollendung des 11 Lebensjahres ist
nur mit Zustimmung der Eltern bzw. gesetzlichen erziehungsberechtigten
gestattet..
Für die alleinreisenden minderjährigen Kinder
müssen alle Buchungen bestätigt und das Berechtigungsformular
zur Beförderung von unbegleiteten Kindern ausgefüllt sein.
Das Minderjährige wird nach Abschluß des Eincheckvorgangs
vor dem Abflug, dem Bordzuständigen des Flugzeuges mit den
Reisedokumenten zusammen übergeben.
Und die Minderjährigen, die Ihre Flugreise
beenden und in unserem Flughafen ankommen, werden von dem
Bordzuständigen der Maschine mit den Dokumenten zusammen übernommen,
und dem Abholer des Minderjährigen übergeben.
b) Schwangere
Fluggäste
Für die schwangeren Fluggäste, die ihre Reise in unserem
Flughafen antreten, bestehen bis zur 28. Woche ihrer Schwangerschaft
keine Bedenken. Die Fluggäste ab der 28. Woche ihrer Schwangerschaft
müssen jedoch, eine spätestens vor 7 Tagen ausgestellte Bestätigung
ihres Arztes während des Eincheckens vorlegen, aus der hervorgeht,
daß für ihre Flugreise keine Bedenken bestehen.
c) Kranke und
behinderte Passagiere
Unsere Fluggäste, die an einer Krankheit leiden und von ihren
Ärzten bzw. von dem Arzt des Sabiha Gökçen Flughafens eine
Bestätigung über die Unbedenklichkeit ihrer Flugreise bekommen
haben, müssen diese Bestätigung während des Eincheckvorgangs
vorlegen. Pflegebedürftige Fluggäste können, wenn dies die
Fluggesellschaft beantragt, mit ihren Begleitern zusammen
fliegen. Obwohl für die behinderten Fluggäste die Vorlage
einer Bestätigung nicht erforderlich ist, dürfen die Behinderten
nur mit Begleitung fliegen, falls gegen ihre Alleinreise Bedenken
bestehen. Auf Anfrage der Fluggäste bzw. der Fluggesellschaften
werden Rollstühle bzw. Tragbahren für kranke bzw.
behinderte
Passagiere zur Verfügung gestellt.
3. Gepäckverlust und beschädigtes Gepäck
Nach Ihrer Flugreise sind Sie in unserem Flughafen angekommen
und haben festgestellt, daß Ihr Gepäck nicht da bzw. beschädigt
ist. Bei einer solchen unerwünschten und die Freude verderbenden
Situation lassen Sie sich bitte nicht so leicht demütigen.
Sobald Sie sich unserem Büro für Gepäckverluste bzw. unserem
Personal wenden, werden die erforderlichen Protokolle gleich
erstellt.
Damit Ihr Gepäck aufgefunden und in kürzester Frist zu Ihnen
zugebracht wird, wird mit der Suche Ihres Gepäcks gleich angefangen,
sobald Sie die erforderlichen Angaben unserem Personal melden.
Denn das System WorldTracer, welches in allen internationalen
Flughäfen und bei Fluggesellschaften eingeführt ist und die
Suche der Gepäckverluste auf elektronischer Basis ermöglicht,
ist auch in dem Sabiha Gökçen Flughafen vorhanden.
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